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Verkaufs-
und Lieferbedingungen
§ 1 Angebot und Vertragsabschluß
1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt.
2. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden
innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.
§ 2 Lieferung und Versand
Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen und Verbrauch, sowie
Abbildungen und Zeichnungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich
bezeichnet sind, nur annähernd und unverbindlich. Die Lieferung
und der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt
auch bei Transport durch firmeneigene Fahrzeuge.
§ 3 Preise
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, gelten unsere Preise ab Lager zzgl. Fracht und Verpackung; diese
wird gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns
anerkannt sind.
§ 4 Lieferzeit
1. Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich.
2. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadenersatzpflicht im Falle
leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Ersatz auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt Nachweis
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Kunden, sich
von diesem Vertrag zu lösen, wird hiervon nicht berührt.
§ 5 Warenrücknahme
1. Eine Verpflichtung zur Rücknahme fest bestellter und richtig
gelieferter Waren erkennen wir nicht an. Evtl. Rücknahmen bedürfen
unseres schriftlichen Einverständnisses. Es werden 10 %
Wiedereinlagerungsgebühren in Rechnung gestellt.
2. Ältere Artikel werden gutgeschrieben, wenn diese vom Hersteller
zurückgenommen werden. Die Gutschrift erfolgt erst nach Erstellung
der Gutschrift seitens des Herstellers.
§ 6 Gewährleistung
Weist die Ware bei der Übergabe Mängel auf, so ist der Besteller
nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung durch Lieferung einer
mangelfreien Ersatzsache oder Nachbesserung zu verlangen. Wir können
die von dem Besteller gewählte Nacherfüllung verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich
ist. Der Besteller ist dann berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung
zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl und oder erfolgt die
Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener, uns gesetzter Frist, so
ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis zu mindern, wenn die Ware einen nicht unerheblichen
Mangel aufweist. Ist die Ware lediglich mit einem unerheblichen Mangel
behaftet, ist der Besteller nur zur Minderung berechtigt. Dasselbe gilt,
wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern
oder dem Besteller die Nacherfüllung unzumutbar ist. Schadenersatz
leisten wir nur in den im § 7 beschriebenen Fällen. Offensichtliche
Mängel sind innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich
zu rügen. Anderenfalls sind Gewährleistungsanspüche ausgeschlossen.
§ 7 Schadenersatz
1. Schadenersatz leisten wir in den Fällen der von uns zu vertre
tenden Unmöglichkeit oder des Verzugs gemäß § 4.
Insoweit haften wir nur für unmittelbare, typische Schäden,
die dem Besteller entstehen.
2. Im Übrigen hat der Besteller gegen uns einen Anspruch auf Schadensersatz
nur, wenn wir einen Mängel arglistig ver schwiegen oder eine Garantie
für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, wenn
ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten gegeben ist oder
dem Besteller ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder Gesundheit entstanden ist, soweit wenn wir den Schaden vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht haben.
3. Wird eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, so ist unsere Haftung
auf den typischen, vorhersehbaren Vermögensschaden begrenzt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der
Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung unser Eigentum
(Vorbehaltsware). Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung
als Bezahlung. Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware
im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Darüber
hinausgehende Verfügungen sind nicht gestattet.
2. Im Falle des Zahlungsverzuges oder des Vermögensverfalles sind
wir berechtigt, sofortige Aushändigung der Vorbehalts- ware zu
verlangen. Befristete Forderungen werden dann sofort fällig.
Die Erfüllung der laufenden Kaufverträge kann von Vorauszahlungen
oder Sicherstellung abhängig gemacht werden.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen sind zahlbar - unbeachtet vom Recht der Mängelrüge
- innerhalb von 10 Tagen abzügl. 2% Skonto bzw. 30 Tage netto Kasse.
Auf Barverkäufe gewähren wir keinen Skonto. Skonto kann
auch nicht gewährt werden, wenn ältere Rechnungen bereits
netto fällig sind. Gutschriften sind vor Skontoziehung vom Rechnungsbetrag abzusetzen.
An uns unbekannte Firmen oder Kunden liefern wir nur gegen Barzahlung
oder Nachnahme. Ladenverkäufe sind nur gegen Barzahlung zu tätigen.
§ 10 Anerkennung der Verkaufs-/Lieferungsbedingungen
Alle uns erteilten Aufträge gelten als Anerkennung der vorstehenden
Bedingungen und verpflichten den Kunden oder Besteller, diese einzuhalten.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort
der Ware. Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
sich unmittelbarer mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für
Scheckprozesse, wird das für den Hauptsitz des Lieferers zuständige
Gericht vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden
zu erheben.
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