AGB


§ 1 Angebot und Vertragsabschluß

1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
2. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zuzusenden.

§ 2 Lieferung und Versand

Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen und Verbrauch, sowie Abbildungen und Zeichnungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich bezeichnet sind, nur annähernd und unverbindlich. Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch bei Transport durch firmeneigene Fahrzeuge.

§ 3 Preise

1.  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager zzgl. Fracht und Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
2.  Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.  Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 4 Lieferzeit

1. Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich.
2. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatz auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt Nachweis vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Kunden, sich von diesem Vertrag zu lösen, wird hiervon nicht berührt.

§ 5 Warenrücknahme

1.  Eine Verpflichtung zur Rücknahme fest bestellter und richtig gelieferter Waren erkennen wir nicht an. Evtl. Rücknahmen bedürfen unseres schriftlichen Einverständnisses. Es werden 10 % Wiedereinlagerungsgebühren in Rechnung gestellt.
2.  Ältere Artikel werden gutgeschrieben, wenn diese vom Hersteller zurückgenommen werden. Die Gutschrift erfolgt erst nach Erstellung der Gutschrift seitens des Herstellers.

§ 6 Gewährleistung

Weist die Ware bei der Übergabe Mängel auf, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache oder Nachbesserung zu verlangen. Wir können die von dem Besteller gewählte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Besteller ist dann berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl und oder erfolgt die Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener, uns gesetzter Frist, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, wenn die Ware einen nicht unerheblichen Mangel aufweist. Ist die Ware lediglich mit einem unerheblichen Mangel behaftet, ist der Besteller nur zur Minderung berechtigt. Dasselbe gilt, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder dem Besteller die Nacherfüllung unzumutbar ist. Schadenersatz leisten wir nur in den im § 7 beschriebenen Fällen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Anderenfalls sind Gewährleistungsanspüche ausgeschlossen.

§ 7 Schadenersatz

1. Schadenersatz leisten wir in den Fällen der von uns zu vertre tenden Unmöglichkeit oder des Verzugs gemäß § 4. Insoweit haften wir nur für unmittelbare, typische Schäden, die dem Besteller entstehen.
2. Im Übrigen hat der Besteller gegen uns einen Anspruch auf Schadensersatz nur, wenn wir einen Mängel arglistig ver schwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, wenn ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten gegeben ist oder dem Besteller ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit entstanden ist, soweit wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
3. Wird eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, so ist unsere Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Vermögensschaden begrenzt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung. Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Darüber hinausgehende Verfügungen sind nicht gestattet.
2. Im Falle des Zahlungsverzuges oder des Vermögensverfalles sind wir berechtigt, sofortige Aushändigung der Vorbehalts- ware zu verlangen. Befristete Forderungen werden dann sofort fällig. Die Erfüllung der laufenden Kaufverträge kann von Vorauszahlungen oder Sicherstellung abhängig gemacht werden.

§ 9 Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungen sind zahlbar - unbeachtet vom Recht der Mängelrüge - innerhalb von 10 Tagen abzügl. 2% Skonto bzw. 30 Tage netto Kasse. Auf Barverkäufe gewähren wir keinen Skonto. Skonto kann auch nicht gewährt werden, wenn ältere Rechnungen bereits netto fällig sind. Gutschriften sind vor Skontoziehung vom Rechnungsbetrag abzusetzen. An uns unbekannte Firmen oder Kunden liefern wir nur gegen Barzahlung oder Nachnahme. Ladenverkäufe sind nur gegen Barzahlung zu tätigen.

§ 10 Anerkennung der Verkaufs-/Lieferungsbedingungen

Alle uns erteilten Aufträge gelten als Anerkennung der vorstehenden Bedingungen und verpflichten den Kunden oder Besteller, diese einzuhalten.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware. Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbarer mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für Scheckprozesse, wird das für den Hauptsitz des Lieferers zuständige Gericht vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.